Wohnmobilrouten
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Übernachten mit dem Wohnmobil
Freistehen ist in der Schweiz nicht national geregelt: Jeder Kanton und jede Gemeinde entscheidet selbst. In der Praxis heißt das Zurückhaltung. Im Wallis und in Bern — genau den Kantonen mit Zermatt, dem Aletschgletscher und dem Lauterbrunnental — wird streng kontrolliert und die Bußgelder sind empfindlich. Planen Sie mit Campingplätzen und erkundigen Sie sich vor Ort beim Tourismusbüro, wenn Sie dennoch freistehen möchten.
Für Autobahnen ist eine Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Pflicht. Es gibt ausschließlich eine Jahresvignette für 40 CHF, gültig vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des Folgejahres; Tages- oder Wochenvignetten existieren nicht. Wer zwei Wochen fährt, zahlt so viel wie wer ein halbes Jahr bleibt. Ein Anhänger benötigt eine eigene Vignette. Ohne Vignette zahlen Sie 200 CHF zuzüglich Kauf.
Überlegen Sie sich ein schwereres Wohnmobil gut. Über 3,5 Tonnen entfällt die Vignette und es gilt die pauschale Schwerverkehrsabgabe, die tageweise über die Via-App abgerechnet wird — und zwar für jeden Tag, den das Fahrzeug in der Schweiz ist, auch wenn es auf einem Campingplatz steht.
Zwei Dinge für die Planung. Zermatt, Saas-Fee, Wengen und Mürren sind autofrei: Sie parken in Täsch oder Lauterbrunnen und fahren mit dem Zug weiter. Und die hohen Pässe sind in der Regel von Oktober bis Mai gesperrt, eine Runde über Furka, Grimsel, Susten und Bernina ist also eine Sommerroute. Für Tunnel, Autoverladungen und einige Pässe zahlen Sie separat. Im Kanton Genf gilt zudem die Umweltplakette Stick'AIR, vergleichbar mit der französischen Crit'Air.
Geprüft am 30. Juli 2026
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