Wohnmobilrouten

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    Reiseziel

    Übernachten mit dem Wohnmobil

    Freistehen ist in fast jedem österreichischen Bundesland verboten oder stark eingeschränkt. Ein allgemeines Recht wie in Schweden oder Norwegen gibt es nicht. In Tirol gilt ein vollständiges Verbot. Die Steiermark ist deutlich toleranter: Eine Nacht im legal geparkten Wohnmobil wird dort in der Regel akzeptiert. Die Regeln unterscheiden sich also je Bundesland, und darauf kommt es an, nicht auf eine bundesweite Faustregel.

    Seit 2026 ist eine Novelle vollständig in Kraft, die sich auf unauffälliges Übernachten richtet: Eine Rast darf kein Anzeichen von Camping zeigen, und die Polizei darf selbst beurteilen, ob Ihre Pause wirklich eine Pause ist. Park- und Rastplätze dürfen nur zum Rasten genutzt werden, nicht zum Übernachten oder Aufstellen von Campingmöbeln.

    Für Autobahnen gilt Vignettenpflicht, seit 2026 nur noch digital und an das Kennzeichen gebunden. Es gibt vier Varianten: ein Tag, zehn Tage, zwei Monate und ein Jahr. Seit Dezember 2023 zählt die technisch zulässige Gesamtmasse, nicht das zulässige Gewicht — achten Sie darauf, denn knapp über 3,5 Tonnen ändert sich alles.

    Über 3,5 Tonnen entfällt die Vignette und Sie benötigen eine GO-Box mit kilometergenauer Abrechnung. Wichtiger noch: Schwerere Wohnmobile fallen dann unter Lkw-Limits, also 70 km/h außerorts und 80 auf der Autobahn statt 130. Das verändert Ihre Tagesplanung wesentlich.

    Mehrere Panoramastraßen und Tunnel kosten auch mit Vignette extra Maut: die Grossglockner Hochalpenstraße, Gerlos, Timmelsjoch, Felbertauern, der Brenner sowie der Arlberg- und der Karawankentunnel. Die Grossglockner Hochalpenstraße ist von Anfang Mai bis Ende Oktober geöffnet, mit täglichen Öffnungszeiten; letzte Einfahrt 45 Minuten vor der Nachtsperre. Beachten Sie: Die Silvretta-Hochalpenstraße ist aus Sicherheitsgründen bis voraussichtlich Sommer 2030 gesperrt. Vom 1. November bis 15. April gilt bei winterlichen Verhältnissen Winterreifenpflicht.

    Geprüft am 30. Juli 2026

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